Nachtwanderer: Personalrat vs Stadtverwaltung

Vor einiger Zeit hatte ich schon einmal auf den Trend aufmerksam gemacht, dass in deutschen Städten und Dörfern immer mehr Freiwillige in den Abendstunden unterwegs sind um mit Jugendlichen ins Gespräch zu kommen. Ziel ist die Verringerung von Exzessen und Gewalttaten. In Esslingen bei Stuttgart sollen 14 leistungswillige Bürger sogar eine Ausbildung vom Ordnungsamt erhalten, um den Ordnungsdienst zu unterstützen. Dagegen regt sich nun offenbar Widerstand.

Die Freiwilligen sollen, begleitet von einem hauptamtlichen Mitarbeiter des Ordnungsamts, in Fünfergruppen für mehr Sicherheit in Esslingen sorgen. Dies berichtete die Stuttgarter Zeitung am Ostersamstag. Doch ob dieser Plan jemals aufgehe, sei ungewiss, denn der Personalrat habe sein Veto gegen die Verwaltungspläne eingelegt. „Ich halte das für eine reine Schnapsidee“, wird dessen Vorsitzender Anton Hafner von der Zeitung zitiert, der das Vorhaben für unverantwortlich halte.

„Das ist doch kein lustiges Indianerspiel, das die Leute da erwartet. Für öffentliche Sicherheit müssen Hauptamtliche eingesetzt werden“, wird Hafner weiter zitiert. In Ludwigsburg werde daher gerade ein hauptamtlicher Ordnungsdienst aufgebaut. Das sei der richtige Weg, denn für einen kommunalen Ordnungsdienst bestünde keine rechtliche Grundlage. Der hauptamtliche Chef der Nachtstreife sei auch nicht in der Lage, das Risiko für die Nachtwanderer zu tragen, liest man zwischen den Zeilen.

Daher geht der Personalrat der Esslinger Stadtverwaltung in den Widerstand und beabsichtigt offenbar, „vom Verwaltungsgerichtshof in Mannheim klären zu lassen, ob der kommunale Ordnungsdienst mit der Gemeindeordnung vereinbar sei“. Auch ein Rechtsgutachten sei bereits beauftragt worden, das die entsprechende Position stärke.

Im Bürgermeisteramt sieht man die Sache entspannter. Erkundigungen ins Karlsruhe, wo die Idee bereits in die Praxis umgesetzt sei und beim Regierungspräsidium in Stuttgart hätten keine Risiken aufgezeigt. Dennoch sei es richtig, klären zu lassen, ob es rechtens sei, Bürger ehrenamtlich am kommunalen Ordnungsdienst zu beteiligen. Der erste Schritt ist nun die Einbeziehung der städtischen Einigungsstelle.

Diese Einigungsstelle ist paritätisch von der Gemeindeverwaltung und vom Personalrat besetzt. Ein Richter sitzt ihr vor. Da der Personalrat bei der Schaffung eines kommunalen Ordnungsdienstes nur ein eingeschränktes Mitspracherecht habe, könne sich die Gemeindeverwaltung zwar über den Spruch der Einigungsstelle hinwegsetzen, aber man sei in Esslingen an einer einhelligen Lösung interessiert.

Dabei stellt sich aber auch die Frage, was Ehrenamt leisten darf, und was eben nicht. Das Gewaltmonopol liegt beim Staat. In der Ordnungspolitik geht man üblicherweise davon aus, dass sich der Staat dort einmischen soll, wo die Privatwirtschaft nicht in der Lage ist, ein marktfähiges Angebot zu machen. Daher haben Sicherheitsdienste ihre Berechtigung.

Geschürt wird die Debatte um Ordnungs- oder Sicherheitsdienste auch durch die Bedenken, die mit der Polizeireform in Baden-Württemberg einher gehen. Die Polizei könnte künftig zu weit weg sein vom Geschehen. Welche Möglichkeiten das Polizeirecht den Kommunen einräumt, kann ich nicht beurteilen. Allerdings scheint dies ein Thema zu sein, das in Baden-Württemberg einige Brisanz erhalten wird.

» 19.05.2011: Neuer Volkssport: Nachtwandern

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Über Felix Buß

Die Welt ist für mich ein Pulverfass, das zum Ziel hat, mich zu explodieren. Georg Kreisler
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